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Kaltgestellt
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Kaltgestellt
von: K. Krummeck
110th, 2015
ISBN: 9783958653665
106 Seiten, Download: 6121 KB
 
Format: EPUB
geeignet für: geeignet für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Apple iPod touch, iPhone und Android Smartphones Online-Lesen PC, MAC, Laptop

Typ: A (einfacher Zugriff)

 

 
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Leseprobe

 

Information

 

Jeder Mensch auf der Welt hat Rechte, auch Kinder und Jugendliche. Diese Kinderrechte gelten für alle jungen Menschen bis 18 Jahre – immer und überall. Festgeschrieben sind die Kinderrechte in der Konvention über die Rechte der Kinder, die 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Seitdem gilt das Versprechen, dass den Kindern und Jugendlichen der Welt in der Kinderrechtskonvention gegeben wird: Alle sollen sich gut und gesund entwickeln können. Alle sollen bei Entscheidungen, die für sie wichtig sind, mitsprechen dürfen. Und sie sollen immer und überall ausreichend Schutz und Hilfe bekommen.

Von der Verwirklichung dieser Rechte sind Kinder weltweit noch immer weit entfernt. 115 Millionen Kindern müssen in Fabriken oder Steinbrüchen schuften, werden auf Plantagen als Arbeitssklaven gehalten oder in fremden Haushalten ausgebeutet. Mehr als eine Viertelmillionen Kinder unter 18 Jahren werden als Kindersoldaten missbraucht, unzählige sexuell ausgebeutet. All diese Kinder werden an Leib und Seele verletzt. Von den etwa 45 Millionen Flüchtlingen auf dieser Welt sind die Hälfte Kinder, denen durch Kriege und Konflikte oder durch Umweltzerstörung ihre Heimat und damit ihre Wurzeln genommen wurden. Jeden Tag sterben 18 000 Kinder unter fünf Jahren an Krankheiten, die eigentlich vermeidbar wären. Auch bei uns in Deutschland ist es nicht immer gut um die Verwirklichung der Kinderrechte bestellt. Zwar ging die Zahl der Geburten seit 1965 um die Hälfte zurück, doch in der gleichen Zeit versechzehnfachte sich die Zahl der armen Kinder. Es wird davon ausgegangen, dass von rund 2,5 Millionen Kindern in Deutschland 30 000 unter sechs Jahren unterhalb des Existenzminimums leben. Und auch wer den Straßenverkehr, die Wohnsituation zahlreicher Kinder und ihre Spielmöglichkeiten ansieht, muss schnell erkennen, dass es noch vieler Anstrengungen bedarf, um den Kinderrechten zum Durchbruch zu verhelfen und das Wirklichkeit werden zu lassen, was in der Kinderrechtskonvention den Kindern versprochen wird.

 

Dieses Übereinkommen über die Rechte des Kindes stellt erstmalig Kinder völkerrechtlich verbindlich Erwachsenen gleich. Die Konvention sieht Kinder als eigenständige Persönlichkeiten, die nicht der Verfügungsgewalt der Erwachsenen unterstehen. Das hat zur Konsequenz, dass bei allen Entscheidungen das Wohl des Kindes mit einbezogen werden muss. So machte die Konvention aus Schutzbedürftigen Träger von Rechten. Sie bezieht sich dabei auf alle gesellschaftlichen Bereiche und umfasst ökonomische, soziale, kulturelle und politische Rechte.

 

Die Kinderrechtskonvention mit ihren 54 Artikeln lässt sich in drei Gruppen von Rechten aufgliedern: Schutzrechte (etwa vor Krieg, Gewalt und Ausbeutung), Rechte zur Förderung der kindlichen Entwicklung (wie Bildung, Spiel, Sport oder Gesundheitsversorgung) und Beteiligungsrechte am sozialen, kulturellen und politischen Leben.

 

Zu diesen Rechten zählen zum Beispiel:

 

das Recht satt zu werden (Thema: Ernährung),

das Recht auf ein Dach über dem Kopf (Thema: Straßenkinder),

das Recht auf Schutz vor Ausbeutung (Thema: Kinderarbeit),

das Recht auf Schutz vor Krieg (Thema: Kinder im Krieg / Kindersoldaten),

das Recht auf Hilfe bei Flucht (Thema: Flüchtlingskinder),

das Recht auf eine intakte Umwelt (Thema: ökologische Kinderrechte),

das Recht auf Gesundheit (Thema: Gesundheit),

das Recht auf Bildung (Thema: Bildung),

das Recht auf Spiel, Sport und künstlerische Betätigung (Thema: Spiel und Sport)

das Recht auf Information und eine eigene Meinung (Thema: Partizipation),

das Recht, sich zusammenschließen zu dürfen (Thema: Partizipation).

 

Wie viele dieser Rechte, so hört sich für uns das Recht auf Spiel, Sport und künstlerische Betätigung selbstverständlich an. Aber das ist es für viele Kinder in den Ländern des Südens nicht, vor allem dann, wenn die Lebensumstände sie zwingen, hart zu arbeiten, und ihnen weder zum Schulbesuch und erst recht nicht für Spiel, Sport und künstlerischer Betätigung Zeit lassen. Damit bleibt ihnen oft ein wichtiger Teil der Kindheit vorenthalten.

Dabei heißt es in Artikel 31 der Kinderrechtskonvention: „(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. (2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.“

 

Mit diesem Artikel stellen die Unterzeichnerstaaten fest, wie wichtig es für Kinder ist, ausreichend Möglichkeiten zum Spielen zu haben. Denn Sport und Spiel sind unverzichtbar für deren gute Entwicklung. Dadurch werden ihre physischen und kognitiven Fähigkeiten gestärkt. Im Sport können sie friedlichen Wettkampf, Teamgeist und Fairness erleben und üben.

Das Spiel kann helfen, Sozialkompetenzen zu entwickeln, denn zum Spiel in Gemeinschaft gehört es, auf verbindliche Regeln zu achten, sich aufeinander zu beziehen, oft auch aufeinander zu vertrauen. Im gemeinsamen Spiel kann erfahren werden, dass durch gemeinschaftliches Handeln oft erreicht werden kann, was isoliert nicht zu verwirklichen ist. Beim Spielen kann das Kind sich selbst wie auch seine Umwelt näher kennen lernen. Oft wird es ihm im Spiel erst möglich, Gefühle auszudrücken, die es nicht in Worte fassen kann.

In vielen Teilen der Welt herrschen Armut und Gewalt, von denen Kinder oft in besonderem Maße betroffen sind. Oder sie leiden unter Gleichgültigkeit und Vernachlässigung. In einer solchen Umgebung helfen ihnen Erfahrungen, die sie beim Spiel, Sport und bei kulturellen Aktivitäten gesammelt haben, Mut und ein gesundes Selbstvertrauen zu gewinnen und soziales Verhalten zu trainieren. Sie lernen Eigeninitiative und Verantwortung zu übernehmen – beim Spiel wie im Leben. (Siehe Kapitel: Spielen um den Alltag zu bewältigen).

Dass es ein Recht der Kinder ist, sich für die eigenen Rechte aktiv einzusetzen, hat die Kinderrechtskonvention in besonderer Weise ins allgemeine Bewusstsein gerufen und festgeschrieben, vor allem in den so genannten Partizipationsrechten. In ihnen wird der Geist der Kinderrechtskonvention am deutlichsten. Kinder sind eben nicht Erwachsene in Vorbereitung, die ausschließlich als Objekte der Fürsorge von Erwachsenen angesehen werden können. Vielmehr haben sie Anspruch auf Respekt und gesellschaftliche Partizipation. Sie haben das Recht, ihre Meinung kundzutun und sich für ihre Interessen einzeln und gemeinsam einzusetzen, selbst wenn es den Interessen der Erwachsenen oder denen des Staates widerspricht.

Politiker fragen oft, inwieweit Kinder und Jugendliche überhaupt zur Partizipation fähig seien, ob sie dafür überhaupt die nötige Reife und Lebenserfahrung hätten. Natürlich hat man nicht automatisch diese Lebenserfahrung. Auch Partizipation will gelernt sein, zum Beispiel in der Schule. Partizipation ist wie vieles andere auch ein Erfahrungs- und Lernprozess. Wer in gesellschaftlichen Dingen mitmischt, kann dabei lernen, so dass er das immer besser kann, je mehr er sich einbringt. Partizipation kann man durch Partizipation erlernen. Das Ausprobieren und Erfahrungen sammeln spielt dabei eine wichtige Rolle. Partizipation kann man nicht geschenkt bekommen, sie muss handelnd erworben werden.

 

„Kinder und Jugendliche brauchen die Erfahrung, was es heißt, Verantwortung für sich selbst und andere zu übernehmen“, schreibt Sabine Kurtenbach vom wissenschaftlichen Beirat von terre des hommes. „Dafür benötigen sie Raum und Vertrauen, Entscheidungen selber treffen und umsetzen zu können. Aktive Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bedeutet eben auch, ihnen Kompetenzen zu übertragen und Kontrolle abzugeben.“ Es gehe nicht darum, dass Kinder unbedingt die bessere Politik machen würden, wie es Herbert Grönemeyers Forderung von den „Kindern an die Macht“ suggeriere. Vielmehr gehe es darum, Kinder und Jugendliche als Subjekte an Prozessen und Entscheidungen zu beteiligen, deren Konsequenzen sie weit länger zu tragen hätten, als die Generation ihrer Eltern.

Somit ist es auch ein Recht der Kinder, sich für ihr Recht auf Spiel aktiv einzusetzen. Zahlreiche Kinder und Jugendliche bei uns wie in den Ländern des Südens machen das. Davon berichten verschiedene Geschichten und Reportagen in den folgenden Kapiteln.

 

 

Ausführlichere Informationen zu den Kinderrechten

 

Kurtenbach, Sabine: Kinder müssen politisch beteiligt werden (in: die Zeitung 2/2013 ,terre des hommes

Jung, Reinhardt: Die Rechte der Kinder – Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen – in der Sprache der Menschen, für die sie gedacht ist, (terre des hommes). Osnabrück 2008

terre des hommes: Kinderrechte.(terre des hommes). Osnabrück 2010

Fountain, Susan: Wir haben Rechte… und nehmen sie auch wahr! – Kinderrechte – Eine Aktivmappe für Jugendliche ab 10 Jahre , herausgegeben von: UNICEF, Deutsches...



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