Ein neues Lehrbuch zum Erbrecht erscheint nicht unbedingt notwendig, da es bereits hervorragende und noch wesentlich ausführlichere Lehrbücher zum Erbrecht gibt. Aber umfassend soll das hier vorgelegte gerade nicht sein; vielmehr soll eine ausreichende Grundlage zum Verständnis dieser Materie gegeben werden. Andere Lehrbücher sind dagegen kürzer und beschränken sich auf einen überblicksartigen Grundriss.
Die hier vorgelegte Darstellung soll jedoch nicht nur die Grundlinien, sondern eine verlässliche Einführung in die Materie geben. Aber auch als Einführung in die Materie, die ein verlässliches Verständnis über den Stoff schaffen will, betritt das hier vorgelegt Buch kein Neuland, da das Lehrbuch von Dieter Leipold genau diesen Anspruch erhebt und erfüllt. |