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Die Fehlentscheidungen der Fussballschiedsrichter
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Die Fehlentscheidungen der Fussballschiedsrichter
von: Horst Hilpert
Walter de Gruyter GmbH & Co.KG, 2010
ISBN: 9783899497984
176 Seiten, Download: 617 KB
 
Format:  PDF
geeignet für: Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen PC, MAC, Laptop

Typ: B (paralleler Zugriff)

 

 
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Leseprobe

Kapitel 2: Der Schiedsrichter (S. 18-19)

Zusatzfrage: Gilt „In dubio pro arbitro“? oder gar „In dubio sine arbitro“?

Nach Regel 5 „wird jedes Spiel von einem Schiedsrichter geleitet, der die unumschränkte Befugnis hat, den Fußballregeln in der Begegnung, für die er aufgeboten wurde, Geltung zu verschaffen“. Gemäß Abs. 2 der Regel 5 sind die Entscheidungen des Schiedsrichters zu spielrelevanten Tatsachen „endgültig“. Diese Vorschrift ist gelegentlich Gegenstand weltweiter Diskussionen, ob es hinnehmbar ist, dass etwa ein Handtor à la Maradona oder die Handvorlage von Thierry Henry hinzunehmen seien, obwohl alle außer dem Schiedsrichter die Regelwidrigkeit erkannt haben. Endgültigkeitscharakter haben die Entscheide über „Tor“ oder „kein Tor“ sowie die Feststellung des Ergebnisses des Spiels.

Der Schiedsrichter verkündet statt in Wort und Schrift wie sein staatlicher Richterkollege seine Entscheidungen durch Pfeifen, teilweise begleitet von Gesten und erläuternden Handzeichen.

Gerade angesichts der zu diskutierenden Frage, ob eine falsche Tatsachenentscheidung oder ein Regelverstoß des Schiedsrichters zu einer Korrektur des Ergebnisses zu führen hat, sollte man sich bewusst sein, dass zur Zeit der Anfänge des modernen Fußballsports in der Mitte des 19. Jahrhunderts die damaligen Regeln überhaupt keinen Schiedsrichter vorsahen: in den ersten Regeln in England aus dem Jahr 1863 kam er nicht vor. Gleiches gilt für die frühesten deutschen Regeln der sog. „Braunschweiger Schule“. Wer sich im Spiel nicht an die Regel hielt, wurde von dem Mannschaftsführer verwarnt, bei Regelverstößen entschieden beide Kapitäne (genannt Spielkaiser).  1887 führte man den Schiedsrichter ein, der zwei Jahre später auch von sich aus tätig werden konnte und nicht mehr der fallbezogenen Anforderung durch den Mannschaftsführer bedurfte. Nach den Regeln des Jenaer Fußballbundes war fürjede Spielhälfte ein Schiedsrichter vorgesehen, der sogar stehenden Fußes eine Geldbuße von einer Reichsmark verhängen durfte.

Die schiedsrichterlosen Zeiten, in denen es noch um die Ehre bzw. das Siegen ging, haben sich geändert, die Regeln wurden verfeinert, dem Schiedsrichter wurden zumindest im Spitzensport klare Vorgaben für seine Entscheidungen an die Hand gegeben. Er wurde bestmöglich ausgebildet und für seine Tätigkeit körperlich und mental vorbereitet. Im Zuge der Kommerzialisierung und Professionalisierung des Fußballspielens ab 1970 waren klare Entscheidungen einer in jeder Hinsicht neutralen Instanz unumgänglich – ein Zurückgreifen auf die schiedsrichterlosen Zeit vor 1900 würde heute ins Chaos führen.

Das Fußballspielen ohne Schiedsrichter erinnert an unsere Jugend, als auf dem „Bolzplatz“, einem abgelegenen Straßenteil bzw. einem Acker oder auf einer Wiese Fußball gespielt wurde, ohne Unparteiischen, ohne vorherige Zeitfestlegung – das Spiel dauerte so lange, bis der Junge, dem der Ball gehörte, nach Hause ging –, aber auch fast immer ohne Streitereien. Zu Beginn rief einer der Stärksten: „Wählen!“ Dann wurden abwechselnd nach bekannter Leistungsstärke die Spieler auf beide Mannschaften verteilt. Es wurde über Tore gejubelt, über „aus“ oder „nicht aus“ gefeilscht, das Ergebnis verkündet. Schiedsrichterlos und deshalb ohne Regelverstoß wurden damals wie heute Fußballspiele unter Freunden, Kollegen und Verwandten, teils mit Frauen im Garten oder im Schwimmbad ausgetragen. Die Erinnerung daran bleibt oft länger kleben als an ein uninteressantes Bundesligaspiel.



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